Elementarschäden können jeden treffen und sind gar nicht mal so selten. Sobald starke Unwetter das Land überfluten, bleiben Elementarschäden nicht aus. Mittels Naturgeschehen entstehen Elementarschäden. Auch Naturereignisse, die Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen herbeiführen, werden als Elementarschäden bezeichnet. Auch eine Überschwemmung kann zu Elementarschäden führen. Sobald durch witterungsbedingte Niederschläge oder durch eine Überflutung Gewässer in stehender oder fließender Form überschwemmt werden, bedrohen Elementarschäden. Selbst Vulkanausbrüche zählen zu dieser
Kategorienzuordnung: Elementarschäden.
Elementarschäden sind prinzipiell nicht in der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung mitenthalten. Für die Versicherer stellen Elementarschäden hohe Risikofaktoren dar. Jedoch können Versicherungsnehmer den zusätzlichen Versicherungsumfang der Elementarversicherung in der Gebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung mitversichern. Natürlich sind höhere Prämien zu zahlen. Elementarschäden beziffern häufig hohe Schadensbeträge. Versicherer haben massenhaft Unkosten in den letzten Jahren erlitten. Und zwar durch stattgefundene Naturkatastrophen oder unerwartet eingetretene Witterungsveränderungen. Diese bekannte Zurückhaltung der Versicherungsunternehmen, in Bezug auf den Abschluss einer Elementarversicherung – haben den Ursprung aus den bisherig bekannten Schadensereignissen. Die typische Prämie gesondert als Beitrag zu beziffern, hängt mit den hohen Risikofaktoren für den Versicherer zusammen.
Versicherungsabschluss für eine Elementarversicherung
Letztendlich spielt auch die Region, in welcher der Versicherungsnehmer wohnt – mit zum Risikofaktor und zur Berechnung der Prämie für eine Elementarversicherung. Versicherer sind – auch teilweise nicht bereit, eine Elementarversicherung zu verknüpfen, wenn die bewohnte Region von massiven Naturereignissen bedroht ist. Dazu gehören auch solche Gebiete, die mit Hochwasser oder Erdbewegungen bekannt sind. Diese Regionen mit Gebirgszügen oder anderen bereits aus Vorjahren bekannten stattgefundenen Naturereignissen zählen zu diesen Risikofaktoren.
Bei einer Elementarversicherung kann ein Selbstbehalt mit zur Berücksichtigung der Prämienberechnung zählen. Eigentlich kann der Mensch Elementarschäden weniger beeinflussen. Elementarschäden werden durch massive Naturgeschehnisse verursacht. Bevor ein Versicherungsvertrag mit einer Elementarversicherung zustande kommt, erwägen die Versicherer die jeweiligen Umstände bis auf das letzte Detail zu durchleuchten. Typisch ist ein Selbstbehalt für die Versicherungsnehmer bei einer Elementarversicherung. Der Versicherungsnehmer trägt meistens bis zu einem bestimmten Betrag das Risiko der Schadensbehebung.